Details zur Ausschreibung

Titel:
Studie zur Bewertung nationaler verfahrensrechtlicher Vorschriften und Praktiken...
Öffentlicher Auftraggeber:
European Commission, DG Justice and Consumers (JUST)
Datum der Veröffentlichung im TED:
02/06/2015
Frist für den Eingang von Angeboten:
01/09/2015
Status:
Geschlossen
Informationen
JUST/2014/RCON/PR/CIVI/0082.
Studie zur Bewertung nationaler verfahrensrechtlicher Vorschriften und Praktiken im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf den freien Verkehr gerichtlicher Entscheidungen und auf die Gleichwertigkeit und Effektivität der Verfahrensgarantie...
Mit der Studie werden 2 separate Zielsetzungen verfolgt:1) Untersuchung der Auswirkungen der nationalen verfahrensrechtlichen Vorschriften auf den freien Verkehr gerichtlicher Entscheidungen durch die Feststellung, ob und in welchem Umfang bestehende Unterschiede zwischen den nationalen verfahrensrechtlichen Vorschriften die Verwirklichung des Ziels eines freien Verkehrs gerichtlicher Entscheidungen behindern, und zwar insbesondere dadurch, dass das gegenseitige Vertrauen zwischen den Rechtssystemen der Mitgliedstaaten untergraben wird. Im Rahmen der Studie ist dies vor dem Hintergrund der europäischen Instrumente im Bereich des Zivilrechts im Kontext der weiteren Vereinfachung von Anerkennung und Durchsetzung und unter Berücksichtigung des Grundrechts auf Zugang zur Justiz und des Rechts auf ein faires Verfahren zu analysieren.Zu diesem Zweck sind in der Studie basierend auf der oben genannten Bewertung Optionen für die Stärkung des gegenseitigen Vertrauens zu prüfen, und zwar gestützt auf rechtliche und wirtschaftliche Argumente und vor dem Hintergrund der politischen Zielsetzung der Gewährleistung einer reibungslosen Funktionsweise der vorhandenen Instrumente der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen und einer weiteren Stärkung bzw. Intensivierung dieser Zusammenarbeit mit Blick auf die Schaffung eines echten europäischen Rechtsraums. Bei der Analyse und den Schlussfolgerungen sind Pro und Kontra für jede vorgeschlagene Lösung sorgfältig abzuwägen;2) Bewertung, ob und in welchem Umfang die nationalen verfahrensrechtlichen Vorschriften und Praktiken die Verfahrensgarantie im Rahmen der EU-Verbraucherrechte sicherstellen und ob diese Vorschriften und Praktiken die Anforderungen erfüllen, die sich aus den Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in Bezug auf die Grundsätze der Effektivität und Gleichwertigkeit und die Verpflichtung einer Bewertung der Übereinstimmung mit dem EU-Verbraucherrecht von Amts wegen ergeben.Zu diesem Zweck und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten sind in der Studie die nationalen Rechtsvorschriften und Praktiken zu untersuchen und alle erforderlichen Nachweise in Bezug auf die Verfahrensgarantie im Rahmen der EU-Verbraucherrechte im Zusammenhang mit Verträgen zusammenzustellen. In der Studie sollte den Beziehungen zwischen den verschiedenen Aspekten der nationalen Verfahren besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Sie sind auf den verschiedenen Ebenen der Verfahren zu bewerten. In diesem Zusammenhang sollte im Rahmen der Studie außerdem analysiert werden, ob die nationalen Verfahrensregelungen die Anforderungen erfüllen, die sich aus der Rechtsprechung des EuGH ergeben. Schließlich sollten als Ergebnis der Studie Schlussfolgerungen für die Bewertung der nationalen Rechtsvorschriften und Praktiken vorgestellt und Optionen für die Stärkung des Schutzes der EU-Verbraucherrechte im Zusammenhang mit Verträgen entwickelt werden. Bei der Analyse und den Schlussfolgerungen sind Pro und Kontra für jede vorgeschlagene Lösung sorgfältig abzuwägen.
Dienstleistungsaufträge
Offenes Verfahren
Geschlossen
Ausgewählt
Öffentlicher Auftrag
Nicht verfügbar
Teilnahmebedingungen
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen die Bieter den Nachweis erbringen (im Fall eines gemeinsamen Angebots wird die kombinierte Leistungsfähigkeit aller Mitglieder des Konsortiums und der angegebenen Unterauftragnehmer betrachtet), dass ihr konsolidierter Jahresumsatz 300 000 EUR (Durchschnitt der letzten 3 Jahre) übersteigt.Die folgenden Nachweise sind vorzulegen:— ausgefüllte „Vereinfachte Bilanz“ und „Vereinfachte Gewinn-und-Verlust-Rechnung“ für die letzten 3 Jahre (d. h. ausgefüllter Anhang 2),— Kopie der Gewinn-&-Verlust-Rechnung sowie der Bilanz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,— in Ermangelung dessen geeignete Bankerklärungen,— falls zutreffend, Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.Falls ein Bieter aus einem außergewöhnlichen Grund, den der öffentliche Auftraggeber als hinreichend erachtet, 1 oder mehrere der vorstehend genannten Dokumente nicht einreichen kann, kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auch durch andere Dokumente nachweisen, welche der öffentliche Auftraggeber für geeignet hält. In jedem Fall ist der öffentliche Auftraggeber von dem außergewöhnlichen Grund und seiner Begründung in dem Angebot wenigstens in Kenntnis zu setzen. Die Kommission behält sich das Recht vor, ein Ersatzdokument einzufordern, anhand dessen die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters überprüft werden kann.
Siehe oben.
a. Kriterien für die Bieter:Die Bieter (im Fall eines gemeinsamen Angebots wird die kumulierte Leistungsfähigkeit aller Bieter und der angegebenen Unterauftragnehmer betrachtet) müssen folgende Kriterien erfüllen:— Der Bieter muss über nachweisliche Erfahrung im Bereich Verbraucherrecht und Zivilprozessrecht sowie im internationalen Privatrecht der EU und im EU-Verfahrensrecht verfügen,— der Bieter muss über nachweisliche Erfahrung mit der Arbeit in den Amtssprachen aller 28 Mitgliedstaaten verfügen,— der Bieter muss seine Fähigkeit zum Abfassen von Berichten in englischer und französischer Sprache nachweisen,— der Bieter muss Erfahrung in Umfragetechniken, Datenerhebung, statistischen Analysen sowie in der Erstellung von Berichten und Empfehlungen nachweisen.b. Kriterien für das die Dienstleistung erbringende Team:Das die Dienstleistung erbringende Team muss mindestens die folgenden Profile aufweisen:Projektleiter: mindestens 5-jährige Erfahrung im Projektmanagement, einschließlich der Überwachung der Projektabwicklung, der Qualitätskontrolle für die erbrachte Dienstleistung, der Kundenorientierung und Erfahrungswerten in der Konfliktbewältigung im Rahmen von Projekten mit vergleichbarem Umfang, mit Erfahrung in der Verwaltung eines Teams mit mindestens 10 Mitarbeitern.Überprüfung der Sprachqualität: Mindestens 1 Teammitglied muss über Kenntnisse der englischen Sprache auf muttersprachlichem Niveau verfügen.Experten in Verbraucherrecht, Zivilprozessrecht und internationalem Privatrecht: Der Auftragnehmer muss in seinem Angebot ein Expertenteam vorschlagen, das in der Lage ist, diese komplexe juristische Prüfung durchzuführen. Die vorgeschlagenen Experten müssen über einen Hochschulabschluss und eine mindestens 5-jährige juristische Erfahrung verfügen. Zu dem Team müssen Experten mit relevanter Erfahrung im Verbraucherrecht, im Zivilprozessrecht (einschließlich europäischer Verfahren) und im internationalen Privatrecht sowie mit umfassenden Kenntnissen der nationalen Rechtssysteme der Mitgliedstaaten, die sie analysieren sollen, gehören.Team für Datenerfassung und -analyse: Zu dem Team müssen Forscher mit einem Hochschulabschluss und einer mindestens 2-jährigen Erfahrung in der Erfassung und Analyse juristischer Daten gehören.Zusammengenommen müssen sie über nachweisliche Kenntnisse aller Amtssprachen der EU verfügen.Falls mehrere Dienstleister/Unterauftragnehmer an dem Angebot beteiligt sind, müssen sie gemeinsam über die berufliche und technische Leistungsfähigkeit zur Durchführung der ihnen übertragenen Aufgaben verfügen.c. Nachweise:Im Hinblick auf die Erfüllung der oben genannten Kriterien sind die folgenden Nachweise vorzulegen:1. Zusammen mit ihrem Angebot müssen die Bieter einen ausführlichen Lebenslauf zu jedem Mitarbeiter einreichen, der für die Ausführung der Arbeit verantwortlich ist; hierzu gehören auch Angaben zum Bildungsweg, akademische Grade und Abschlüsse, Berufserfahrung, Forschungsarbeit, Veröffentlichungen und sprachliche Fertigkeiten. Die Lebensläufe sind vorzugsweise gemäß der Empfehlung der Kommission vom 11.3.2002 über ein gemeinsames europäisches Muster für Lebensläufe vorzulegen, veröffentlicht im ABl. L 79 vom 22.3.2002, S. 66;2. Verzeichnis der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten gleichartigen Dienstleistungen, und zwar samt Auftragswerten, Ausführungsfristen und öffentlichen oder privaten Empfängern der erbrachten Dienstleistungen, zusammen mit von den öffentlichen oder privaten Auftraggebern ausgestellten oder unterzeichneten Bescheinigungen – sind derartige Bescheinigungen nicht erhältlich, so ist eine einfache Erklärung des Dienstleisters zulässig, aus der hervorgeht, dass er die Leistung erbracht hat;3. Teil des Auftrags, den der Dienstleister als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt.
Siehe oben.
Abschnitte
02/06/2015 00:00
25/08/2015 23:59
01/09/2015 12:00
08/09/2015 10:30
Lose Die Ausschreibung ist nicht in Lose unterteilt.
Bekanntmachungen
Referenz Bekanntmachungstyp Veröffentlichungsdatum
2015/S 104-188196
Auftragsbekanntmachung
02/06/2015 00:00